TYPENSCHEIN DUPLIKATE
Der Typenschein-Duplikat Prozess spielt für BMW eine wichtige Rolle, daher bieten wir Ihnen folgende Informationen an, damit Ihr Typenschein Duplikat problemlos ausgestellt werden kann.
Die Erstellung eines Duplikates ist für Fahrzeuge ab Bj. 1979 möglich.
Fahrzeuge vor diesem Baujahr müssen bei der landesprüfstelle in Ihrem Bundesland angefragt werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins (COC-Papiers), ist ein Duplikat des Typenscheines, beim Generalimporteur BMW Austria GmbH anzufordern.Rechtsgrundlage hierfür ist § 30 KFG.
Nach Diebstahl muss bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes gegenüber der Zulassungsbehörde (es handelt sich hierbei nicht um eine österreichweite Regelung).Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Fundamt.
Bitte gehen Sie anschließend folgendermaßen vor:
1. Einholen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Behörde.
Für die Anforderung eines Duplikats beim Generalimporteur benötigen Sie eine Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde - oft auch "Unbedenklichkeitsbescheinigung" genannt. Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung ist die Zulassungsbehörde zuständig, in der das Fahrzeug zugelassen ist oder war:
Die Landespolizeidirektion, das Verkehrsamt in Wien, die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.
Falls Sie nicht persönlich vorstellig werden können, ist es möglich, sich vertreten zu lassen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht auszustellen und von Ihrem Vertreter vorzulegen.
- Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Verlustanzeige, Diebstahlanzeige oder Verlusterklärung
- Vollmacht (wenn der Zulassungsbesitzer nicht persönlich kommt bzw. den zweiten Zulassungsbesitzer vertritt)
- Bestätigung Ihrer Versicherung (zumeist erforderlich)
Wir empfehlen Ihnen, vor einer Vorsprache, die zuständige Behörde zu kontaktieren - oft gibt es regionale Unterschiede. Wenn alle Unterlagen stimmig sind, erhalten Sie dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung variieren je nach Anlass und Bundesland.
2. Übermittlung der Zustimmungserklärung an BMW Austria .
Bitte senden Sie die Zustimmungserklärung nach Erhalt im Original mitsamt einer schriftlichen Anforderung eines Typenscheinduplikats an:
BMW Group Austria
UX-V1-AT
Siegfried Marcus Straße 24
5020 Salzburg
Im Regelfall werden ca. 10 Werktage zur Erzeugung des Duplikats benötigt.
Die Kosten für ein Duplikat betragen € 180.- über den Händler bzw. € 198.- bei direkter Zusendung (inkl. Nachnahmegebühr).
Landesprüfstellen.
Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 8 – Straßen-, Maschinen- und Hochbau, Referat Kraftfahrwesen
Europaplatz 1, 7001 Eisenstadt
Tel: 02682 / 64 304 – 258
E-mail: post.maschinenbau@bgld.gv.at
Technische Prüfstelle des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15
Flatschachstraße 70, 9020 Klagenfurt
Tel: 0463/53 63 19-78
E-mail: abt15kfz@ktn.gv.at
Technische Prüfstelle des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung
Linzer Straße 106, 3100 Sankt Pölten
Tel: 02742/9005-160 40
E-mail: pos.wst8@noel.gv.at
Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung Verkehrstechnik) Kraftfahrzeugprüfstelle
Goethestraße 86, 4021 Linz
Tel: 0732/7720-13575
Fax: 0732/7720-13589
E-Mail: vt.post@ooe.gv.at
Technische Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung, Typisierungsstelle
Karolingerstraße 34, 5010 Salzburg
Tel: 0662/80 42-5304
E-mail: kfz@salzburg.gv.at
Technische Prüfstelle des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
Petrifelderstraße 102, 8041 Graz-Liebenau
Tel: 0316/877-2161
TÜV Bayern GmbH, Landesgesellschaft für Österreich
Trientlgasse 8, 6020 Innsbruck
Tel: 0512/341920-0
TUeV Oesterreich
Reitschulstrasse 8, 6923 Lauterach
Tel: 05574/733-82
E-mail: laut@tuev.or.at
Millner&Millner ZT GmbH
Bundesstrasse 74a, 6830 Rankweil
Tel: 05522/73921-0
E-mail: kfz@millner.at
Magistratsabteilung 46
Haidequerstraße 5, 1110 Wien
Tel: 01/4000-9220
Fax: 01/4000
E-mail: post.lfp@m46.magwien.gv.at