MOTORRAD IMPORT.
BMW-Österreich unterstützt Sie gerne beim Import Ihres BMW-Motorrades nach Österreich. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass bei Importfahrzeugen, ein Risiko bezüglich der Zulassungsfähigkeit in Österreich besteht.
Grundvoraussetzung für die Einbringung in die Genehmigungsdatenbank ist die Betriebser-laubnis nach einer EG-Betriebsgenehmigung. Diese ist erkennbar am Fahrzeugprüfschild. Dieser Ziffern- und Zahlencode ist erkennbar durch die Schreibweise z.B. e1*2001/116*0287*07.
Die EG-Betriebsgenehmigung ist für BMW Fahrzeuge ab ca. Baujahr 2000 durchgeführt worden. Bei Eigenimport eines KFZ ohne eine solche Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zuerst an die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung in dem Bundesland, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Für die Einbringung in die Genehmigungsdatenbank eines Fahrzeuges mit EG-Betriebsgenehmigung stehen Ihnen unsere BMW Motorrad Vertragspartner gerne zur Verfügung.
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
- ausländische Fahrzeugdokumente (z.B. aus BRD - deutscher Fahrzeugbrief)
- COC Papier (wenn vorhanden)
- Dokumente des aktuellen Fahrzeugbesitzers (z.B. Führerschein)
- Technische Bescheinigung, dass das Fahrzeug laut § 57a-Begutachtung (nach österreichischem KFG) in Ordnung ist. Auch eine dementsprechende ausländische, technische Bescheinigung (z.B. Hauptuntersuchung -HU und Abgasuntersuchung-AU aus der BRD) wird akzeptiert
Bitte Überprüfen Sie:
- ob das zu importierende Fahrzeug geleast oder finanziert ist. In diesem Fall muss die finanzierende Bank den Finanzierungsvertrag auflösen und das Fahrzeug zum Import freigeben. Ansonsten wird die Erstellung eines Datenauszuges abgelehnt.
- ob das Fahrzeug von einem der Vorbesitzer technisch verändert wurde. (z.B. eine geän-derte Felgen-/Reifendimension, Änderungen am Motor, Zusatzausstattung etc. verhindert die Ausstellung eines Datenblattes)
Nach Überprüfung und Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank durch BMW Aus-tria erhalten Sie über den betreffenden BMW Motorrad Partner eine Bestätigung über die Dateneinbringung und somit den gewünschten Datenauszug. Mit dieser Bestätigung können Sie bei Ihrem Wohnfinanzamt die NoVA abführen und das Fahrzeug anschließend zulassen. Die Dauer vom Absenden bis zum erneuten Eintreffen der Unterlagen bei Ihrem BMW Ver-tragspartner beträgt ca. 5 Werktage.
Die Kosten betragen EUR 180,-
Ihr bevorzugter BMW Partner wird Sie gerne ausführlich beraten und informieren.
Landesprüfstellen.
Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 8 – Straßen-, Maschinen- und Hochbau, Referat Kraftfahrwesen
Europaplatz 1, 7001 Eisenstadt
Tel: 02682 / 64 304 – 258
E-mail: post.maschinenbau@bgld.gv.at
Technische Prüfstelle des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15
Flatschachstraße 70, 9020 Klagenfurt
Tel: 0463/53 63 19-78
E-mail: abt15kfz@ktn.gv.at
Technische Prüfstelle des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung
Linzer Straße 106, 3100 Sankt Pölten
Tel: 02742/9005-160 40
E-mail: pos.wst8@noel.gv.at
Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung Verkehrstechnik) Kraftfahrzeugprüfstelle
Goethestraße 86, 4021 Linz
Tel: 0732/7720-13575
Fax: 0732/7720-13589
E-Mail: vt.post@ooe.gv.at
Technische Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung, Typisierungsstelle
Karolingerstraße 34, 5010 Salzburg
Tel: 0662/80 42-5304
E-mail: kfz@salzburg.gv.at
Technische Prüfstelle des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
Petrifelderstraße 102, 8041 Graz-Liebenau
Tel: 0316/877-2161
TÜV Bayern GmbH, Landesgesellschaft für Österreich
Trientlgasse 8, 6020 Innsbruck
Tel: 0512/341920-0
TUeV Oesterreich
Reitschulstrasse 8, 6923 Lauterach
Tel: 05574/733-82
E-mail: laut@tuev.or.at
Millner&Millner ZT GmbH
Bundesstrasse 74a, 6830 Rankweil
Tel: 05522/73921-0
E-mail: kfz@millner.at
Magistratsabteilung 46
Haidequerstraße 5, 1110 Wien
Tel: 01/4000-9220
Fax: 01/4000
E-mail: post.lfp@m46.magwien.gv.at