Allgemeine Produktsicherheitsverordnung
Unser zentraler Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 22 Absatz 1 der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung ist dsa.de@bmwgroup.com.
Unser zentraler Ansprechpartner für Verbraucher im Sinne von Artikel 22 Absatz 2 der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung ist derselbe wie der zentrale Ansprechpartner für Empfänger von Dienstleistungen im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 des Digital Services Act (lokalen Ansprechpartner im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 des Digital Services Act ist dsa.de@bmwgroup.com).
+ Weiterlesen